Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

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Satzungsänderungen

Die spanische Sociedad Limitada (S. L.) ist die weitaus am häufigsten genutzte Gesellschaftsform in Spanien, ähnelt der deutschen GmbH und kann bereits ab 3.000,- Euro Stammkapital gegründet werden. 

Gründung der Gesellschaft, in 5 Werktage ab Notarbesuch und ohne Behördengänge

Nach Erhalt der Auftragsbestätigung nehmen wir alle Verwaltungsakte für Sie vor. Im Normalfall wird neben dem Notartermin zur Zeichnung der Gründungsurkunde keine weitere Handlung von Seitens der Gesellschafter benötigt. In unseren Leistungen sind unter anderen die folgenden Punkte enthalten:

 

1. Vorbereitung und Planung der spanischen Sociedad Limitada (S.L.)

  • Planung der Unternehmensstruktur und Datenerfassung.
  • Erhalt der spanischen Steuernummer der Gesellschafter (NIE).
  • Abfrage und Registrierung des Gesellschaftsnamens beim spanischen Handelsregister sowie Erhalt des Zertifikates über die erfolgreiche Reservierung (Certificación negativa de denominación social).
  • Vorbereitung und Anleitung zur Eröffnung eines Gesellschaftskontos und Einzahlung des Stammkapitals sowie zum Erhalt des entsprechenden Zertifikates (Certificado de desembolso del capital social).
  • Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung (Estatutos).
  • Ausarbeitung der Gründungsurkunde und Vorbereitung des Notartermins.
  • ggf. Vorbereitung des Notartermins von nicht in Spanien befindlichen Gesellschaftern.
  • Übermittlung der elektronischen Gründungsakte (DUE) an den Notar.

 

2. Gründung der S.L. und Anmeldung von Geschäftsführern und Angestellten

  • Begleitung zum Notartermin in Málaga zur Gesellschaftsgründung.
  • Anmeldung der Gesellschafter.
  • Anmeldung des Firmensitzes.
  • Anmeldung der Geschäftsführung ggf. der Selbständigkeit (Autónomo)
  • Abgabe der Erklärung zur Befreiung von Stempel und Grunderwerbsteuer.
  • Erhalt eines Zertifikates mit der endgültigen Steuernummer (CIF).
  • Anmeldung bei der spanischen Datenschutzagentur.
 
 

3. Aufnahme der Geschäftstätigkeit

  • Abhaltung der ersten Gesellschafterversammlung (Junta General).
  • Erstellung der Eröffnungsbilanz.
  • Erstellung des Anteilsbuches über Gesellschaftsanteile (Libro de Socios).
  • Abschlussbesprechung und Übergabe der Dokumente an die Geschäftsführung. 

 

In Spanien sind sowohl Notare als auch das Handelsregister an die gesetzlich vorgeschriebene Honorarordnung gebunden, womit diese Kosten nicht je Ort und Gesetzeslage variieren können. Bei Gründung der Gesellschaft über einen PAE, sind diese jedoch gesetzlich stark subventioniert und belaufen sich auf lediglich ca. 120€.

 

Elektronische Verwaltung
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Als Anwälte und Steuerberater, können wir neben der Gründung an sich, Steuerklärungen im Namen der Gesellschaft einreichen und über die elektronische Unterschrift der Gesellschaft zum Erhalt sämtlicher Mitteilungen bevollmächtigt werden. 

 

Gründungen und Verwaltung in ganz Spanien
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Wir gründen und betreuen Ihre Gesellschaft in ganz Spanien. Die Eintragung erfolgt beim Handelsregister der Provinz des Gesellschaftssitzes. Hinsichtlich der Zeichnung der Gründungsurkunde, arbeiten wir mit Notaren in ganz Spanien zusammen. 

 

Beratung und Abwicklung der Gründung

Von Seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen als Rechtsanwälte, Steuerberater und eingetragener PAE gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation, führen die entsprechenden Verwaltungsakte aus und geben für Sie die notwendigen Steuererklärungen ab. 

Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.

 

Kontaktieren Sie uns völlig unverbindlich, gerne auch telefonisch:

 

05105 60 89 964

(+34) 951 204 614

 

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gutachten unten
 

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Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

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Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Infos zum RETA: Sozial- und Rentenversicherung für Selbstständige

RETA DE

[Artículo en Español]

In Spanien besteht grundsätzlich für alle aktiven Personen (Angestellte und Unternehmer) eine Verpflichtung in die gesetzli-che Rentenversicherung (Seguridad Social) einzuzahlen. Auch wenn somit alle in die gleiche gesetzliche Renten- und Sozialversicherung einzahlen, besteht ein wichtiger Unterschied je nach Arbeitsverhältnis:

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Die Gefahr der Steuerhinterziehung durch die falsche Nutzung von Gesellschaften (S.L.).

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[Artículo en Español]

Auch wenn es allen Unternehmern freisteht, die Aktivität sowohl als Einzelunternehmen als auch als Personengesellschaft auszuüben, gibt es steuerliche Grenzen hinsichtlich der Beziehung zwischen der Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern, die zu einer missbräuchlichen Nutzung der mit einer Gesellschaft verbundenen Steuervorteile führen können.

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Kontakt: 

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Plaza de la Marina 2,  6º izq.
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