Steuern Spanien: Haupt- oder „Zweitwohnsitz“
- Kategorie: Steuern und Wohnsitz
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Für in Spanien lebende Deutsche besteht grundsätzlich die Möglichkeit die spanische Staatsbürgerschaft durch ständigen Wohnsitz in Spanien zu erwerben. Auch wenn die deutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr verloren geht, sind einige Gegebenheiten zu beachten, damit die neue spanische Staatsbürgerschaft neben der Deutschen erhalten bleibt.
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Seit der 2010 erfolgten Änderung des spanischen Bildungsgesetzes können sich EU-Bürger mit Abitur direkt an den spanischen Universitäten einschreiben. Der Vorgang ist somit wesentlich vereinfacht wurden und es entfällt die obligatorische Sprachprüfung, welche seit 2010 nicht mehr verlangt werden kann.
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