Unternehmen in Spanien: Prüfung der Rechnungen
- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 13. August 2024 13:25
Je nach Ihrer Beteiligung an dem täglichen Geschäft, haben Sie sowohl als Inhaber als auch als Geschäftsführung die Rechnungen korrekt auszustellen. Auch wenn Ihre Buchhaltung eigenständig die erhaltenen Rechnungen prüfen und korrekt verbuchen sollte, ist es immer zu empfehlen auch bei keiner direkten Beteiligung an der Rechnungstellung, mindestens die größeren Rechnungen einmal im Quartal zu prüfen.