Personalausweis und Reisepass in Spanien
- Kategorie: Recht und Verwaltung
- Zuletzt aktualisiert am Montag, 12. August 2024 13:25
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Seit Anfang 2013, können in Spanien lebende Deutsche sowie ihre Personalausweis- angelegenheiten als auch ihren Reisepassangelegenheiten, direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung erledigen. Pässe können zwar bei den Honorarkonsuln beantrag werden, bei Personalausweisangelegenheiten, ist jedoch eines der folgenden Konsulate aufzusuchen.
Deutsche Konsulate sind neben der deutschen Botschaft in Madrid, in Barcelona, Málaga, Las Palma de Gran Canarias und Palma de Mallorca zu finden.
Benötigte Unterlagen:
Zur Beantragung des Personalausweises benötigen Sie die folgenden Dokumente (Merkblatt für die Beantragung eines Personalausweises):
- ein biometrietaugliches Passfoto (35x45mm mit hellem Hintergrund). Für die biometrischen Fotos steht ein Fotoautomat im Warteraum des Konsulats zur Verfügung.
- bisheriger Pass oder Personalausweis; bei Passverlust: polizeiliche Verlustmeldung (Informationen zum Polizeiprotokoll unter: www.policia.es)
- Geburtsurkunde (sofern vorhanden deutsche Urkunde, bei spanischer Urkunde „Certificado literal de nacimiento“)
- ggf. Nachweis über die Namensführung (deutsche Heiratsurkunde, deutsche Geburtsurkunde oder Namensbescheinigung)
- bei Verheirateten die Heiratsurkunde der letzten Eheschliessung (falls die Heiratsurkunde in Deutschland ausgestellt ist, wird die Geburtsurkunde nicht benötigt)
- bei Wohnsitz in Spanien: aktuelle spanische Meldebescheinigung "Certificado de Empadronamiento" (max. sechs Monate ab Ausstellungsdatum); die alte "Tarjeta de Residencia" bzw. das „Certificado de Registro de Ciudadanos de la Unión“ (grünes DIN A4 Blatt) ist nicht ausreichend.
- Abmeldebescheinigung des deutschen Einwohnermeldeamtes, falls jemals ein Wohnsitz in Deutschland bestanden hat.
- sofern vorhanden: Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung)
Besondere Aufmerksamkeit verdient sowie die Abmeldebestätiung also auch die spanische Meldebestätigung. Die erst genannte kann beim Einwohnermeldeamt Ihres vorigen Wohnsitzes, oftmals auf dem Postweg, beantragt werden. Im Bezug auf die spanische Meldebestätiung vom spanischen Einwohnermeldeamt, finden Sie Informationen im folgenden Beitrag. -Einwohnermelderegister-
Kosten: Für Personalausweise mit Antragsteller ab 24 Jahren, ist eine Gebühr von 59,80 € zu Zahlen (Riesepass: 81,00 €). Wenn Sie den Antrag allerdings bei einem nicht ihrem Amtbezirks esprechenden Konsulat stellen, ist die Gebühr: 76,80 € (Riesepass: 144,00 €). Um die Zuständigkeit zu begründen, ist es wichtig, Ihrem Antrag die ensprechende spanische Meldebescheinigung "Certificado de Empadronamiento" beizufügen.
Terminvergabe: Üblicherweise können Pass oder Personalausweise nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Terminvergabesystem und bei persönlicher Vorsprache beantragt werden.
Weitere Informationen, Anträge sowie die Terminvergabe finden Sie unter:
Reisepass | Personalausweis | |
Madrid | -hier klicken- | -hier klicken- |
Barcelona | -hier klicken- | -hier klicken- |
Málaga | -hier klicken- | -hier klicken- |
Palma de Mallorca | -hier klicken- | -hier klicken- |
Las Palmas (Canarias) | -hier klicken- | -hier klicken- |
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Autor:
Christoph Sander
Rechtsanwalt & Steuerberater, Geschäfsführender Partner
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