Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

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Dienstleistungsverträge und AGBs

Für Unternehmen im Dienstleistungsbereich stellt der Mustervertrag, durch den die Dienstleistungsbeziehung mit den Kunden zustande kommt, den juristischen Grundstein der unternehmerischen Aktivität da. Neben den grundlegenden Aspekten wie, Abgrenzung der Dienstleistungen, Verantwortung und Vergütung sind gerade im internationalen Bereich Aspekte wie Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht und Schlichtungsverfahren zu beachten. Wird der Vertrag zudem mit Verbrauchern geschlossen, sind speziell nationale und europäische Vorschriften hinsichtlich, Verbraucherschutz und Datenschutz zu beachten.
 
I. Dienstleistungsvertrag mit AGBs
II. Datenschutz
III. Website

Unsere Leistungen beinhalten sowohl rechtliche die Planung und Gestaltung der künftigen Dienstleistungsbeziehung und somit des Vertrages an sich, als auch die Erstellung der allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Rechtliche Planung der künftigen Dienstleistungsbeziehung.

Korrekte Abgrenzung der Dienstleistungsbeziehung und Redaktion der entsprechenden vertraglichen Klauseln hinsichtlich, Erfüllung und Verantwortung.

Redaktion der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). 

Planung und Redaktion von internationalen Klauseln hinsichtlich Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht und ggf. Schlichtungsverfahren.

Einbeziehung von Verbraucherschutzrechten hinsichtlich Rücktritt, Widerruf und Kündigungsfristen.

Redaktion von Klauseln hinsichtlich Erfüllung, Nichterfüllung, Mahngebühren und Mahnverfahren.

 

II. Datenschutz

Neben den vertraglichen Mindestanforderungen hinsichtlich Verbraucherschutz und AGBs, bildet der Datenschutz besonders seit der neuen europäischen Datenschutzverordnung einen wichtigen und notwendigen Teil jedes ersten Dienstleistungsvertrages der mit den Kunden geschlossen wird.

Zusammen mit der notwendigen Information über Verarbeitungszweck, Zeitraum, Verantwortlichkeit, Datenschutzbeauftragten, und der Belehrung über grundlegende Rechte, ist besonders die Eigenverantwortung durch die Erstellung und Anwendung von Datenschutzprotokollen empfehlenswert.

Analyse der erhobenen und verarbeiteten Daten anhand des Dienstleistungsvertrages, Speicherungszweck und Sicherheitsstufen.

Redaktion der entsprechenden Datenschutzklauseln über grundlegende Rechte wie z. B. Auskunftsrecht, Berichtigungsrecht, Recht auf Löschung, Widerspruchsrecht usw.

Analyse und ggf. Redaktion von Vertragsklauseln hinsichtlich Verantwortlichkeit, Datenschutzbeauftragen, Verarbeitungszweck und Dauer der Speicherung der Daten.

 Analyse der Notwendigkeit der Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung.

Erstellung eines Protokolls zum Vorgehen bei Datenschutzersuchen von Kunden mit Standardtexten die als Antwort auf mögliche Anfragen verwendet werden können.

Erstellung eines Merkblattes zur Vorbeugung von Datenverlust und Datendiebstahl.

Persönliches oder telefonisches Abschlussgespräch zur Beantwortung von möglichen Fragen zum Thema und Belehrungen hinsichtlich empfohlener Sicherheitsmaßnahmen.

 

III. Website

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzklauseln des Dienstleistungsertrages können direkt auf der Internetseite wiedergegeben werden und bilden somit eine weitere Maßnahme des verantwortlichen Handelns hinsichtlich Belehrung und Veröffentlichung. Damit die Website die Anforderungen des spanischen Telemediengesetzes “Ley de Servicios de la Sociedad de la Información” sind hier grundsätzlich zu den ersteren ein paar Zusatzinformationen zu veröffentlichen.

Anpassung der AGBS und Datenschutzbestimmungen, um diese auf der Internetseite veröffentlichen zu können.

Anpassung und Erstellung der entsprechenden Klauseln für das Impressum der Website gemäß spanischen Telemediengesetzes „Ley de Servicios de la Sociedad de la Información“.

 

 es whatsapp(+34)  951 12 13 06

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Die gesetzliche Erbfolge

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Um die neue europäische Erbrechtswahl optimal nutzen zu können, ist es hilfreich, sowohl das deutsche als auch das spanische Erbrecht zu kennen. Hier spielen besonders die Unterschiede in Bezug auf Erbfolge und Pflichtteilsberechtigte eine wichtige Rolle, da die jeweiligen Unterschiede je nach Testamentswunsch umfangreich genutzt werden können. 

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Erben, Bedachte, Annahme, Haftung

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Durch die neue europäische Erbrechtswahl, wird das spanische Erbrecht besonders für in Spanien lebende deutsche Residenten interessant, da diese, jetzt frei zwischen dem spanischen und dem deutschen Erbrecht wählen können. Je nach den Wünschen des Erblassers, kann die Anwendung des spanischen Erbrechtes vielerlei Vorteile mit sich bringen.

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Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
29015 Málaga (Spanien)

info@recht-spanien.com 
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