Alta de Autónomo texto
Seit 2013 können bei Beginn einer selbständigen Tätigkeit in Spanien sowohl Steuererleichterungen, als auch Abschläge des Sozialversicherungsbeitrages genutzt werden. Der Sozialversicherungsbeitrag von 50 Euro pro Monat oder die Verringerung von 2.000 Euro des zu versteuernden Nettoeinkommens im Falle von Geringverdienern, machen die Selbstständigkeit zu einer wirklichen Alternative.
Ihr PAE: Recht - Spanien
Als vom spanischen Wirtschafts- ministerium zugelassener PAE (Punto de Atención al Emprendedor), hat unsere Kanzlei direkten Zugang zu Behörden, Finanzamt und Sozialversicherung, womit wir die wichtigsten Verwaltungsakte elektronisch erledigen können und somit den Anmeldevorgang beschleunigen und Behördengänge ausschließen können.
Anmeldung der Selbständigkeit, in 3 Werktagen und ohne Behördengänge
Nach Erhalt der Auftragsbestätigung nehmen wir alle Verwaltungsakte für Sie vor. Im Normalfall wird keine weitere Handlung von Ihrer Seite aus benötigt. Unsere Leistungen enthalten unter anderen die folgenden Punkte:
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Anmeldung der Selbständigkeit zum Festpreis:
- Beantragung der N.I.E - Nummer.
- Gewerbeanmeldung: Rückstellungen, Vorsteuer, Umsatzsteuer, usw.
- Beantragung der Europäischen-Umsatzsteuernummer (NIF-IVA).
- Beantragung der Sozialversicherungsnummer.
- Anmeldung bei der Sozialversicherung: Auf Wunsch beantragen wir den Festbetrag von 50€ für 12 Monate (Tarifa Plana).
- Erhalt der spanischen Krankenversicherungskarte.
- Anmeldung bei der Datenschutzagentur.
- Persönliche oder telefonische Erstberatung: steuerliche Pflichten, Buchführung, Rechnungsstellung, Umsatzsteuerumkehr usw.
- Bei Abgabe der viertel- und jährlichen Steuererklärungen, stellen wir Ihnen auf Wunsch ein Online-Buchhaltungsprogramm zur Verfügung.
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Buchführung und Verwaltung
Selbständige haben in Spanien je nach Tätigkeit, freiberuflich oder gewerblich, verschiedene Verpflichtungen hinsichtlich Buchführung und Rechnungsstellung zu beachten. Bei dieser vereinfachten Buchführung handelt es sich grundsätzlich um 3 Bücher in denen Einnahmen, Aufwendungen, Auslagen und Investitionsgüter verbucht werden.
Beauftragen Sie uns mit der Abgabe der viertel- und jährlichen Steuererklärungen, stehen wir Ihnen durchgehend beratend zur Verfügung. Auf Wunsch stellen wir Ihnen ein Online-Buchhaltungsprogramm zur Verfügung mit welchem Sie Ein- und Ausgaben kontrollieren, Ihre vereinfachte Buchhaltung führen sowie Rechnung an Ihre Kunden ausstellen können. Zum Zeitpunkt der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen, lesen wir die Daten direkt aus, ohne dass Sie uns weitere Dokumente übersenden brauchen.
Unsere Leistungen:
- Erstberatung zur Ermittlung der verschiedenen Pflichten.
- Vorbereitung der verschiedenen Bücher.
- Einführung in das Buchführungsprogramm.
- Durchgehende Beratung hinsichtlich absetzbarer Aufwendungen.
- Hilfestellung bei steuerlichen Aspekten der Rechnungsstellung.
Steuererklärungen
Wird, als in Spanien wohnhafter Dienstleister, die Europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (NIE-IVA) beantragt, kann in der an ein deutsches Unternehmen ausgestellten Rechnung die Mehrwertsteuer weggelassen werden. Bei der Gewerbeanmeldung beantragen wir für Sie auf Wunsch und im Preis mit inbegriffen, nicht nur diese wichtige NIE-IVA, sondern vertreten Sie auch als Anwälte vor dem Finanzamt, sollte dieses eine Prüfung der Notwendigkeit der Ausstellung der NIE-IVA veranlassen.
Wir helfen Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation, nehmen für Sie notwendige Verwaltungsakte vor und helfen Ihnen auch gern bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Leer más...Unsere Leistungen:
- Abgabe der vierteljährlichen Einkommensteuervorauszahlung (IRPF).
- Abgabe der vierteljährigen Umsatzsteuervorauszahlungr (IVA).
- Abgabe der vierteljährigen Erklärungen über Rückstellungen (Retenciones).
- Abgabe der vierteljährigen Erklärungen über Mietrückstellungen (Retenciones).
- Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung über Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit (IRPF).
- Abgabe der jährlichen Umsatzsteuer- Zusammenfassung (resumen anual IVA).
- Abgabe der jährlichen Erklärung über die Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen (bis 35.000 € im Steuerjahr). (resumen transacciones intracomunitarias).
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Horario de oficina:
8:30 - 13:30
Con cita y clientes (Lunes a Jueves):
14:00 - 16:00
Despacho en Málaga (España)