Für Auswanderer sind vor allem das milde Klima, das ruhige Leben und die netten Leute in Spanien ausschlaggebend. Das Sie nach der Wohnsitzbegründung Ihr Welteinkommen in Spanien zu versteuern haben, wird jedoch oftmals leider erst zu spät erkannt und führt in vielen Fällen zu weitreichenden Konsequenzen oder gar zur Rückkehr.
Um eine begründetet Entscheidung in Bezug auf Ihren Hauptwohnsitz treffen zu können, bieten wir Ihnen ein gesondertes auf Ihre konkrete Situation angepasstes Rechenbeispiel in Bezug auf die zu erwartende Steuerlast (Einkommen, Vermögen etc.)
Wir berücksichtigen hierbei alle Ihre Einkünfte, Ihr Vermögen im Ausland sowie Ihre Zukunftserwartungen.
Unsere Leistungen:
- Auswertung der verschiedenen Einkünfte und Vermögenswerte inbegriffen ausländerischer Immobilien des Mandanten und deren steuerrechtlichen Konsequenzen.
- Beinhaltet ein auf die konkrete Situation des Mandanten angepasstes Rechenbeispiel in Bezug auf die zu erwartende Vermögensteuer und eine komplette Simulation der entsprechenden Steuererklärung (ggf. mit Ehepartner)
- Es werden die verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) einbezogen.
- Die Ergebnisse, senden wir Ihnen innerhalb von 14 Werktagen in Schriftform als Info- Material zu und besprechen diese danach ausführlich bei einer Telefonkonferenz oder bei einem persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei.
WARUM SANDER, SANSTOS & PARTNERS S.L.P.?
- Fachübergreifendes Team aus Anwälten, Steuer- und Unternehmensberatern.
- Hohe Spezialisierung: Unsere Kanzlei betreut Privatpersonen und Unternehmen vorrangig im internationalen Steuer,- Handels- Immobilien und Verwaltungsrecht und verfügt somit über langjährige und konzentrierte Erfahrung.
- Verantwortung und Haftung: Als in der Rechtsanwaltskammer von Málaga zugelassene Anwälte (sowie unsere Kanzlei als auch unsere Partner), machen wir uns für unsere Leistungen verantwortlich und haften hierfür.
- Zugelassene Steuerberater beim spanischen Finanzamt (colaboradores): Als zugelassene Steuerberater reichen wir alle Steuererklärungen über unsere Kanzlei in Ihrem Namen und übernehmen somit Haftung (In vielen Fällen werden Erklärungen in Spanien von vermeintlichen Gesotrías leider mit der elektronischen Unterschrift der Mandanten eingereicht, womit Sie haften, als ob sie die Erklärung selbst eingereicht hätten).
- Kopien alle Steuererklärungen, Zahlungen und Schriftstücke: Für uns ist es selbstverständlich Ihnen immer eine Kopie der in Ihrem Namen eingereichten Steuererklärungen, Zahlungen oder Schriftstücke zu übersenden.